AGB

Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma G.PFLÜGLER

Angebot/Auftrag:

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung kommt der Kaufvertrag zustande. Mit Übernahme der Ware anerkennt der Kunde die allgemeinen Liefer- und Auftragsbedingungen. In allen Fällen gelten unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Änderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsangaben sind nur annähernde Angaben. Konstruktionsbedingte Änderungen bleiben vorbehalten.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und allen anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten weder zugänglich gemacht, noch für deren Zwecke verwendet werden.

 

Lieferzeit:

Lieferzeiten werden bestmöglich eingehalten, sind aber unverbindlich. Verzögerungen berechtigen nicht zum Rücktritt. Höhere Gewalt und sonstige unvorhergesehene Umstände entbinden uns von unserer Lieferverpflichtung.

 

Preise:

Preise sind freibleibend und verstehen sich frei ab unserem Lager. Materialpreis- bzw. Lohnsteigerungen in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung trägt der Besteller.

 

Zahlungsbedingungen:

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Abzugs- und spesenfrei zu begleichen. Bei vereinbarten längeren Zahlungszielen sind wir berechtigt, Zinsen in der Höhe von 8% über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen. Es liegt jedoch in unserem Ermessen, Lieferungen nur gegen Nachnahme oder Barzahlung auszufolgen.
Wechsel und Schecks gelten nicht als Zahlung und werden nur unter Eingangsvorbehalt angenommen. In diesem Fall ist ein Skontoabzug nicht möglich. Gegenansprüche berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung.

 

Versand:

Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware sind spätestens binnen 8 Tagen nach Erhalt schriftlich bei der Firma G.PFLÜGLER zu reklamieren.

 

Qualität:

Abweichungen in Qualität und Ausführung sind gestattet. Veränderungen am Produkt, hervorgerufen durch Umwelt oder andere natürliche Einflüsse gelten nicht als Reklamationsgrund.
Gefahrenübergang: Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald der Liefergegenstand unser Werk (Lager der Geschäftsstelle) verlassen hat; gleiches gilt auch für die Teillieferungen oder für den Fall, dass wir noch Nebenleistungen – wie etwa die Versandkosten bzw. die Anfuhr und Aufstellung – übernommen haben.

 

Zahlungsverzug:

Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der Bankzinsen zu verlangen. Ferner verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzuges, dem Verkäufer die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten zu ersetzen. Eingehende Zahlungen können, unabhängig von der Widmung durch den Käufer, jeweils auf die älteste Lieferung angerechnet werden. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, alle offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen und die an den Kunden gelieferte Ware in natura zurückzunehmen bzw. Ausfolgung zu verlangen.
Für die Auswahl und Anwendung bzw. Verarbeitung der gelieferten Waren ist der Käufer allein verantwortlich. Eine Anwendungs- bzw. Verarbeitungsberatung ist nur dann verbindlich, wenn sie von uns selbst schriftlich bestätigt wird.

 

Eigentumsvorbehalt:

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Handelt es sich um Warenlieferungen, welche zur Weiterveräußerung durch den Kunden bestimmt sind, so erfasst der Eigentumsvorbehalt im Falle der Veräußerung den eingehenden Kaufpreis. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, so tritt er hiermit jetzt schon bis zur völligen Tilgung der Forderung aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer an uns ab.
Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle künftigen Bestellungen des Kunden, auch wenn diese Bestimmungen anlässlich der Neubestellung nicht ausdrücklich erwähnt werden.

 

Erfüllungsort und Gerichtstand für beiderseitige Ansprüche ist St Pölten

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag oder dessen Auflösung stammenden Verpflichtungen beider Vertragsteile (auch für eventuelle Scheck- und Wechselklagen) ist das örtlich und sachlich zuständige Gericht für St Pölten. Wir sind jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

 

Urheberrecht für Zeichnungen:

Zeichnungen sind Eigentum der Firma G.PFLÜGLER und dürfen weder verwertet, vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden